Gordt - Hämel - Dillinger  

 Rechtsanwälte - Notare
 


Erbrecht


Das Grundgesetz garantiert die Testierfreiheit: Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Unsere Notare und Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Gestaltung

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht.

Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt des Erbfalls stehen wir unseren Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Dabei rücken wir stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte in den Fokus.

Ziel unserer Tätigkeit ist es, unsere Mandanten fair zu beraten und kompetent zu vertreten. Im Erbrecht bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung.


Fachanwalt für Erbrecht

Als ausgewiesener Experte berät Sie unser Fachanwalt für Erbrecht unter anderem in den folgenden erbrechtlichen Belangen.


Unsere Tätigkeiten im Erbrecht

 

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
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  • Gestaltung von Erbschaftsmodellen
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  • Vermächtnisse
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  • Vorsorgevollmachten
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  • Betreuungsverfügungen
  •   
  • Testamentsvollstreckungen
  •   
  • Nachlassverwaltung
  •   
  • Nachlassinsolvenz
  •   
  • Nachlasspflegschaft
  •   
  • Internationales Erbrecht
  •   
  • Patiententestamente